Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise/ Bedienungshinweise/ Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Waschanlagenbetreibers oder Personals sind zu beachten.
  2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein. Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische Antennen müssen eingefahren werden.
  3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung, keine groben Steinschlagschäden, alle Außenteile fest, Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie das Personal an.
  4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein; ebenso muss die Lenkung frei sein.
  5. Der Kunde/ Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Waschanlagenbetreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  7. Die Haftung des Waschanlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler, Antenne), verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreibers oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden bleibt ausgeschlossen, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes dem Waschanlagenbetreiber oder dem Personal gemeldet wird.
  11. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
    -Fahrzeuge mit Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 33 cm
    -Fahrzeuge mit Reifen mit einer Höhe von weniger als 4 cm
    -Fahrzeuge mit Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als der Reifen)
    -Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
    -Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit kleiner 10 cm
    -Oldtimer
  12. Verfügt das Fahrzeug über außen nicht serienmäßig angepasste Teile, fragen Sie bitte unser Personal.
  13. Falls die Bedienungshinweise/ Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
  14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  15. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten:

Fahrzeugabmessungen